Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 07.01.2005

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   BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05   

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BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05 (https://dejure.org/2007,2899)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2007 - 2 A 3.05 (https://dejure.org/2007,2899)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 (https://dejure.org/2007,2899)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BBG § 55 Satz 2, § ... 73 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 77 Abs. 1 Satz 1; BDG § 10 Abs. 1 und 3, § 13 Abs. 1 und 2 Satz 1, §§ 19, 20, 30, 52 Abs. 1, § 60 Abs. 2 Satz 1 und 2; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 4, § 67 Abs. 1 Satz 1
    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht; behördliches Disziplinarverfahren; Inhalt der Disziplinarklageschrift; wesentlicher Mangel im Sinne von § 55 BDG; unerlaubtes Fernbleiben ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 55 Satz 2, § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 77 Abs. 1 Satz 1
    Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung; Ausschluss des Unterhaltsbeitrags; Beweiswürdigung; Beweiswürdigung bei Verweigerung der Mitwirkung; Bundesnachrichtendienst; Dienstentfernung; Dienstunfähigkeit; Dienstvergehen; Disziplinarklage; Disziplinarklage des ...

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer aus sich heraus verständlichen Darstellung der eine Dienstpflichtverletzung begründenden Handlungen eines Beamten in der Klageschrift; Grundsätzliches Erfordernis der Darstellung des Geschehensablaufs sowie des Ortes und der Zeit der Handlungen; ...

  • Judicialis

    BBG § 55 Satz 2; ; BBG § ... 73 Abs. 1 Satz 1; ; BBG § 73 Abs. 1 Satz 2; ; BBG § 77 Abs. 1 Satz 1; ; BDG § 10 Abs. 1; ; BDG § 10 Abs. 3; ; BDG § 13 Abs. 1; ; BDG § 13 Abs. 2 Satz 1; ; BDG § 19; ; BDG § 20; ; BDG § 30; ; BDG § 52 Abs. 1; ; BDG § 60 Abs. 2 Satz 1; ; BDG § 60 Abs. 2 Satz 2; ; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 4; ; VwGO § 67 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht; behördliches Disziplinarverfahren; Inhalt der Disziplinarklageschrift; wesentlicher Mangel im Sinne von § 55 BDG; unerlaubtes Fernbleiben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 960
  • DVBl 2007, 781 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
    Dienstunfähig ist der Beamte, wenn er aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes außer Stande ist, den ihm übertragenen dienstlichen Aufgaben nachzukommen (Urteil vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 10.05 - Rn. 34, 35 - zur Veröffentlichung bestimmt -).

    Erfüllt der Beamte die Pflicht zur Vorlage einer Dienstunfähigkeitsbescheinigung, so kann der Nachweis seiner Dienstfähigkeit im Regelfall jedenfalls dann nur durch die Einschaltung des Amtsarztes geführt werden, wenn die Bescheinigungen eine Diagnose enthalten (Urteil vom 11. Oktober 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
    Nur eine inhaltlich derart bestimmte Klageschrift ermöglicht dem beklagten Beamten eine sachgerechte Verteidigung gegen die disziplinarischen Vorwürfe (Urteil vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Rn. 14 und 15 - zur Veröffentlichung bestimmt, Beschlüsse vom 8. März 1985 - BVerwG 1 DB 16.85 - BVerwGE 76, 347 und vom 13. März 2006 a.a.O. Rn. 13).

    Steht jedoch fest, dass aufgrund der nachgewiesenen Pflichtenverstöße die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auszusprechen ist, so bedarf es hinsichtlich weiterer Tatvorwürfe einer Sachaufklärung und damit einer Ergänzung der Klageschrift nicht mehr (vgl. Urteile vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - BVerwGE 113, 32 und vom 23. November 2006 a.a.O. Rn. 21).

  • BVerwG, 13.03.2006 - 1 D 3.06

    Altfall nach BDO; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensmangel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
    Sie überträgt die Anforderungen, die § 65 Halbs. 2 BDO für die Anschuldigungsschrift festgelegt hat, inhaltlich unverändert auf die Klageschrift (vgl. BTDrucks 14/4659 S. 48; Beschluss vom 13. März 2006 - BVerwG 1 D 3.06 - Buchholz 235 § 67 BDO Nr. 1 Rn. 8).

    Nur eine inhaltlich derart bestimmte Klageschrift ermöglicht dem beklagten Beamten eine sachgerechte Verteidigung gegen die disziplinarischen Vorwürfe (Urteil vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Rn. 14 und 15 - zur Veröffentlichung bestimmt, Beschlüsse vom 8. März 1985 - BVerwG 1 DB 16.85 - BVerwGE 76, 347 und vom 13. März 2006 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97

    Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
    Danach ist Unwürdigkeit anzunehmen, wenn feststeht, dass sich der Beamte vom Dienstherrn dauerhaft gelöst hat (Urteil vom 1. Juni 1999 - BVerwG 1 D 49.97 - BVerwGE 113, 337 ).
  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
    Eine schriftliche Erklärung geht dem Adressaten zu, wenn sie derart in dessen Bereich gelangt, dass er unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (BGH, Urteil vom 3. November 1976 - VIII ZR 140/75 - BGHZ 67, 271 ; stRspr).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
    Unter diesen Voraussetzungen ist er als Beamter nicht mehr tragbar (Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 ).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
    Die Dienstfähigkeit kann als nachgewiesen gelten, wenn der Beamte durch sein Verhalten die Feststellung seines Gesundheitszustandes bewusst verhindert (Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 33.96 - Buchholz 237.5 § 51 HeLBG Nr. 2; Beschluss vom 19. Juli 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - BVerwGE 111, 246 ).
  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
    Aufgrund der ohne weiteres einsehbaren Bedeutung der Pflicht, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, offenbart ein solches Verhalten ein besonders hohes Maß an Verantwortungslosigkeit und Pflichtvergessenheit (Urteile vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - BVerwGE 93, 78 und vom 6. Mai 2003 - BVerwG 1 D 26.02 - juris Rn. 54 ff.).
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
    Die Dienstfähigkeit kann als nachgewiesen gelten, wenn der Beamte durch sein Verhalten die Feststellung seines Gesundheitszustandes bewusst verhindert (Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 33.96 - Buchholz 237.5 § 51 HeLBG Nr. 2; Beschluss vom 19. Juli 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - BVerwGE 111, 246 ).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 1 D 26.02

    Fernmeldeobersekretärin; kinderreiche Familie; Alleinverdienerin; keine

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
    Aufgrund der ohne weiteres einsehbaren Bedeutung der Pflicht, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, offenbart ein solches Verhalten ein besonders hohes Maß an Verantwortungslosigkeit und Pflichtvergessenheit (Urteile vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - BVerwGE 93, 78 und vom 6. Mai 2003 - BVerwG 1 D 26.02 - juris Rn. 54 ff.).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unerlaubtes fahrlässiges Fernbleiben vom

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 8.98

    Anwaltszwang in einem infolge Verweisung durch erstinstanzliches Gericht beim

  • BVerwG, 08.03.1985 - 1 DB 16.85

    Disziplinarrecht - Beamter - Beurteilung - Anschuldigung -

  • VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 2 B 31/18 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 2 B 59/11 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3/05 -, juris, Rn. 27 f.; OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 3d A 592/15.BDG -, juris, Rn. 60.
  • BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    Die von der Schwere des Dienstvergehens ausgehende Indizwirkung entfällt nur dann, wenn im Einzelfall gewichtige Entlastungsgründe zugunsten des Beamten zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 1 D 2.05, juris Rn. 51; Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05, Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 42; Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12, juris Rn. 11; Beschluss vom 31. Juli 2017 - 2 B 30.17, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 20.21

    Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem

    Vorsätzliches unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst ist ein schwerwiegendes Dienstvergehen, das regelmäßig zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt, wenn es über Monate andauert oder in der Summe einen vergleichbaren Gesamtzeitraum erreicht (BVerwG, Urteile vom 22. April 1991 - 1 D 62.90 - BVerwGE 93, 78 , vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 42, vom 27. Januar 2011 - 2 A 5.09 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 17 Rn. 35 und vom 15. Dezember 2021 - 2 C 9.21 - BVerwGE 174, 273 Rn. 48).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 07.01.2005 - 2 A 3.05   

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VG Berlin, 07.01.2005 - 2 A 3.05 (https://dejure.org/2005,29771)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.01.2005 - 2 A 3.05 (https://dejure.org/2005,29771)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Januar 2005 - 2 A 3.05 (https://dejure.org/2005,29771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Trägers öffentlicher Gewalt zur Verfügungstellung von Räumen für gesellschaftliche Zwecke oder Parteiveranstaltungen; Anspruch auf Überlassung von Räumlichkeiten zur Durchführung einer Veranstaltung auf Grund der Verwaltungspraxis und der dadurch ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus VG Berlin, 07.01.2005 - 2 A 3.05
    Stellen Träger öffentlicher Gewalt aber ihre Einrichtungen, insbesondere ihre Hallen und Säle, (auch) den politischen Parteien zur Verfügung, so sind sie nach Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 GG , § 5 Abs. 1 PartG verpflichtet, alle Parteien gleich zu behandeln (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184.88 -, Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 91, S. 48).
  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Auszug aus VG Berlin, 07.01.2005 - 2 A 3.05
    Es gibt allerdings keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift, nach der ein Träger öffentlicher Gewalt verpflichtet ist, Räume für gesellschaftliche Zwecke oder Parteiveranstaltungen zur Verfügung zu stellen (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG VII C 56.68 -, Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 1, S. 3).
  • BVerwG, 23.02.1976 - 7 B 45.75

    Benutzung eines städtischen Saales durch politische Parteien für

    Auszug aus VG Berlin, 07.01.2005 - 2 A 3.05
    Gesichtspunkte, die es rechtfertigen, von der bisherigen Verwaltungspraxis des Antragsgegners in rechtlich zulässiger Weise abzuweichen - wie etwa die Gefahr der Begehung von Straftaten oder die Befürchtung von Ausschreitungen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1976 - BVerwG VII B 45.75 -, Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 6, S. 2, m.w.N.) - sind weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • VG Berlin, 31.03.2009 - 2 L 38.09

    NPD kann Bundesparteitag in Reinickendorf abhalten

    Sie begründet mithin nicht die Verpflichtung eines Trägers öffentlicher Gewalt zur Vergabe von Räumen, sondern regelt nur die Anwendung des Gleichheitssatzes, wenn sich eine solche Verpflichtung aus anderen Umständen oder Vorschriften ergibt (vgl. BVerwG, a. a. O.; Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2005 - VG 2 A 3.05 -).

    Der Anspruch der Antragstellerin scheitert auch nicht daran, dass ein Anspruch auf Zulassung zur Raumnutzung nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität besteht (vgl. z. B. Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2005 - VG 2 A 3.05 - VGH München, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 4 CE 08.726 - juris, Rn. 10).

  • VG Berlin, 13.03.2009 - 2 L 32.09

    NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung von Räumen in Lankwitz

    Sie begründet mithin nicht die Verpflichtung eines Trägers öffentlicher Gewalt zur Vergabe von Räumen, sondern regelt nur die Anwendung des Gleichheitssatzes, wenn sich eine solche Verpflichtung aus anderen Umständen oder Vorschriften ergibt (vgl. BVerwG, a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2005 - VG 2 A 3.05 -).

    Der Anspruch der Antragstellerin scheitert zudem daran, dass ein Anspruch der Parteien auf Zulassung zur Raumnutzung nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität besteht (vgl. z.B. Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2005 - VG 2 A 3.05 - VGH München, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 4 CE 08.726 - [...], Rn. 10).

  • VG Berlin, 01.06.2010 - 2 L 72.10

    Bürgerbewegung Pro Deutschland darf ins Rathaus Schöneberg

    Dies ist gerichtsbekannt (vgl. Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2005 - VG 2 A 3.05 -) und ergibt sich im Übrigen auch aus der im Laufe des Antragsverfahrens erfolgten Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung, auf die der Antragsgegner eine künftige restriktivere Raumvergabe stützen will (vgl. § 2 Abs. 4 der neuen Nutzungsund Entgeltordnung, wonach Räume an Parteien zukünftig nur für Veranstaltungen der im Bezirk gebildeten Kreisverbände oder Bezirksgruppen vergeben werden).
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